Kanzlei für Mietrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, allgemeines Zivilrecht
Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Merke
Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung und Sozialhilfe), allgemeines Zivilrecht.
Wir setzen uns gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich für Sie ein.
Tel.: 0611 56576853
Telefonische Sprechzeiten:
Mo-Di: 9:30 – 15:00 Uhr
Mi-Sa: 12:00 – 18:00 Uhr
Büro:
Alfred-Schumann-Str. 6,
65201 Wiesbaden

Bitte nutzen Sie außerhalb dieser Zeiten unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@rechtsanwaltskanzlei-merke.de
Persönliche Beratungsgespräche führen wir nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in unserer Kanzlei in Wiesbaden durch.
Ich berate Sie gerne in folgenden Rechtsgebieten:
Verkehrsrecht: Verkehrsunfallregulierung
Mietrecht
Die Problemstellungen im Mietrecht sind sehr vielfältig. Durch neue Gesetzgebung und neue Rechtsprechung wird das Mietrecht zudem laufend aktualisiert und erweitert, was es für den Laien unüberschaubar macht. Rechtsfragen oder Streitigkeiten treten unter anderem bei Vertragsabschluss, bei Mieterhöhungen, bei der Abrechnung der Nebenkosten sowie bei Kündigung des Mietvertrages auf. Auch ergeben sich Fragen zur Untervermietung oder zur Mietkaution.
Häufig entstehen unseren Mandantinnen und Mandanten Probleme durch Mängel in ihrer Mietwohnung (z.B. durch Schimmelbefall, Heizungsausfall, Abflussverstopfung, starken Lärm etc.) und Vermieter/-innen weigern sich mitunter, diese zu beheben. Andererseits sind ungerechtfertigte Mängelanzeigen oder Mietminderungen abzuwehren. Auch gibt es Mieter/-innen, die die Mietzahlungen nicht leisten. Nicht zuletzt in solchen Situationen sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der zu der jeweiligen Sachlage kompetent beraten kann. Wir beraten sowohl Vermieter/-innen- als auch Mieter/-innen. Als von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt bin ich Ihr Interessensvertreter und stehe Ihnen bei Fragen als Ansprechpartner zur Seite. Ich vertrete Sie dabei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Weitere Informationen zum Rechtsgebiet Mietrecht finden Sie hier.
Sozialrecht
Aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 GG) ergibt sich die Aufgabe des Staates, die in Deutschland lebenden Menschen vor sozialen Lebensrisiken abzusichern. Mit den Regelungen der zwölf Bücher des Sozialgesetzbuchs ist der Gesetzgeber diesem Verfassungsauftrag nachgekommen. Die Gesetzestexte regeln nach den allgemeinen Grundsätzen der sozialen Absicherung folgende Einzelthemen: Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung, die verschiedenen Sozialversicherungen, Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie die Sozialhilfe. Aufgrund dieser Komplexität haben wir uns auf folgende drei Sachgebiete spezialisiert: SGB II, SGB III und SGB XII.
Wenn Sie selbst Sozialleistungen beziehen, erhalten Sie möglicherweise Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Weitere Informationen zum Rechtsgebiet Sozialrecht finden Sie hier.
Verbraucherinsolvenzrecht
Je länger Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten, desto schlechter wird sich Ihre finanzielle Situation entwickeln, da Mahngebühren und laufende Zinsen zu einem wachsenden Schuldenberg führen. Dadurch kann die Schuldenregulierung zunehmend schwieriger und langwieriger werden.
Können Sie sich mit Ihren Gläubigern nicht einigen oder ist eine Rückzahlung aufgrund Ihres Einkommens nicht mehr möglich, sollte eine Entschuldung überdacht werden.
Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Schuldenberg innerhalb von 3 Jahren (zuzüglich außergerichtlicher Vorbereitungszeit) zu tilgen, auch wenn während der gesamten Zeit keine Einnahmen oder Vermögen erwirtschaftet werden können.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein weites Feld, das sich über mehrere Rechtsgebiete erstreckt. Um Sie optimal beraten und vertreten zu können, haben wir uns auf die Teilbereiche Verkehrsunfallabwicklung und Mängel nach einem Fahrzeugkauf spezialisiert. Nach einem Verkehrsunfall werden für Sie Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld durchgesetzt. Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Kauf Mängel aufweisen, beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten in einem solchen Fall zu Ihrem Recht zu kommen.

Weitere Informationen zum Rechtsgebiet Verkehrsrecht finden Sie hier.
Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht ist ein Überbegriff für verschiedene Rechtsbereiche, in denen sich Bürgerinnen und Bürger in Rechtsbeziehungen untereinander begegnen. Hierzu zählen zum Beispiel das Kaufrecht, das Mietrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, Schadensersatzrecht und viele mehr. Gerne beraten wir Sie in diesen und anderen Bereichen und verweisen Sie im Bedarfsfall an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen weiter.

Weitere Informationen zum Rechtsgebiet Allgemeines Zivilrecht finden Sie hier.