Rechtsgebiete der Rechtsanwalts­kanzlei Merke

Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeits­recht, allgemeines Zivilrecht in Wiesbaden

Rechtsgebiete

Mietrecht

Die Problemstellungen im Mietrecht sind sehr vielfältig. Durch neue Gesetzgebung und neue Rechtsprechung wird das Mietrecht zudem laufend aktualisiert und erweitert, was es für den Laien unüberschaubar macht. Rechtsfragen oder Streitigkeiten treten unter anderem bei Vertragsabschluss, bei Mieterhöhungen, bei der Abrechnung der Nebenkosten sowie bei Kündigung des Mietvertrages auf. Auch ergeben sich Fragen zur Untervermietung oder zur Mietkaution.

Häufig entstehen unseren Mandantinnen und Mandanten Probleme durch Mängel in ihrer Mietwohnung (z.B. durch Schimmelbefall, Heizungsausfall, Abflussverstopfung, starken Lärm etc.) und Vermieter/-innen weigern sich mitunter, diese zu beheben. Andererseits sind ungerechtfertigte Mängelanzeigen oder Mietminderungen abzuwehren. Auch gibt es Mieter/-innen, die die Mietzahlungen nicht leisten.

Nicht zuletzt in solchen Situationen sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der zu der jeweiligen Sachlage kompetent beraten kann. Wir beraten sowohl Vermieter/-innen- als auch Mieter/-innen. Als von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt bin ich Ihr Interessensvertreter und stehe Ihnen bei Fragen als Ansprechpartner zur Seite. Ich vertrete Sie dabei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Klagen gegen den Arbeitgeber gehören in Deutschland zu den häufigsten Fällen vor Gericht. Die Gründe dafür sind vielfältig und die Rechtsmaterie häufig nicht einfach zu verstehen. Gleichzeitig sind hierzulande jedoch auch viele Arbeitnehmer aus Sorge vor weiteren Nachteilen am Arbeitsplatz oder gar aus Furcht vor Arbeitsplatzverlust dazu bereit, selbst völlig ungebührliche Belastungen am Arbeitsplatz einfach hinzunehmen.

In sehr vielen Fällen sind sich Arbeitnehmer jedoch gar nicht des Umstandes bewusst, dass ihr Arbeitgeber sich rechtswidrig verhält. Umgekehrt verhalten sich auch Arbeitnehmer häufig nicht so, wie ihr Arbeitsvertrag es von ihnen verlangt. So kann auch für Arbeitgeber rechtlicher Rat im Arbeitsrecht sinnvoll und notwendig sein.

Gerne beraten wir Sie unter anderem zu folgenden Themen im Arbeitsrecht:

Kündigung

Viele unserer Fälle drehen sich um den Aspekt der Kündigung im Arbeitsrecht. Dabei handelt es sich oftmals um eine Kündigung im Krankheitsfall, während der Schwangerschaft oder nach Ablauf der Probezeit. Auch bei einer Kündigung mit fadenscheiniger Begründung kann es angebracht sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Häufig geht es dabei auch um die Durchsetzung von Abfindungen oder Ansprüchen auf Arbeitslosengeld.

Unfälle, Berufsunfähigkeit und Berufskrankheit

Sie haben bei der Ausübung Ihrer Arbeit einen Unfall erlitten oder sich eine Erkrankung zugezogen? In der Folge sind Sie für längere Zeit an der Ausübung Ihrer Tätigkeit gehindert? Sie haben womöglich mit Langzeitfolgen zu kämpfen oder sind sogar berufsunfähig geworden? Dennoch weigern sich Ihr Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft, Ihre Ansprüche anzuerkennen? In diesen Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlichen Beistand besorgen und dies je früher, desto besser.

Urlaub

Einschränkungen in ihren Urlaubstagen akzeptieren viele Arbeitnehmer leider ohne Weiteres. Dabei gibt es einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf – wohlgemerkt – bezahlten Urlaub. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Urlaubszeiten vorenthält und alle bisherigen Versuche zur Durchsetzung des Urlaubsanspruchs zwecklos waren, können Sie sich ebenfalls an unsere Kanzlei wenden.

Löhne und Gehälter

Zwar gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, aber es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn und es gibt Tariflöhne. Wenn Sie als Arbeitnehmer weniger Lohn bekommen als Ihnen gesetzlich zusteht, sollten Sie dies beim Arbeitgeber ansprechen und im Zweifelsfall unsere Rechtsberatung konsultieren. Dies gilt auch, wenn Sie als Angestellter der Meinung sind, dass Ihnen mehr Lohn zusteht und Sie gegenüber Kollegen mit gleicher Qualifikation und Produktivität finanziell benachteiligt werden.

Arbeitszeiten

Ihr Arbeitgeber verlangt von Ihnen regelmäßig Überstunden? Sie erhalten keine adäquate Kompensation in Form von Urlaub oder Lohn? Sie haben nicht die Möglichkeit, ausreichende Pause einzulegen? Von Ihnen wird Schichtarbeit ohne ausreichende Ruhezeiten verlangt? Sie werden zu den unmöglichsten Zeiten ohne Vorwarnung zur Arbeit gerufen? Für alle diese Fälle gibt es nicht umsonst ein Arbeitszeitgesetz. Es legt fest, wann, wie lange und mit wie vielen Pausen gearbeitet werden darf. Verstößt Ihr Arbeitgeber absichtlich gegen dieses Gesetz, dann nehmen wir die Fälle gerne in unserer Kanzlei entgegen.

Rechtsgebiete

Verbraucherinsolvenz

Je länger Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten, desto schlechter wird sich Ihre finanzielle Situation entwickeln, da Mahngebühren und laufende Zinsen zu einem wachsenden Schuldenberg führen. Dadurch kann die Schuldenregulierung zunehmend schwieriger und langwieriger werden.

Können Sie sich mit Ihren Gläubigern nicht einigen oder ist eine Rückzahlung aufgrund Ihres Einkommens nicht mehr möglich, sollte eine Entschuldung überdacht werden.

Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Schuldenberg innerhalb von 3 Jahren (zuzüglich außergerichtlicher Vorbereitungszeit) zu tilgen, auch wenn während der gesamten Zeit keine Einnahmen oder Vermögen erwirtschaftet werden können.

Sichere Entschuldung durch professionelle Schuldnerberatung in Wiesbaden

Je länger Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten, desto schlechter wird sich Ihre finanzielle Situation entwickeln, da Mahngebühren und laufende Zinsen zu einem wachsenden Schuldenberg führen. Dadurch kann die Schuldenregulierung zunehmend schwieriger und langwieriger werden.

Können Sie sich mit Ihren Gläubigern nicht einigen oder ist eine Rückzahlung aufgrund Ihres zu geringen Einkommens nicht mehr möglich, sollte eine Entschuldung in Betracht gezogen werden.

Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Schulden innerhalb von 3 Jahren (zuzüglich außergerichtlicher Vorbereitungszeit) zu abzubauen, auch wenn während der gesamten Zeit keine Einnahmen oder Vermögen erwirtschaftet werden können. Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz für Sie zusammengestellt.

Wie läuft die Verbraucherinsolvenz ab?

Von Überschuldung betroffene Personen können beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen, verbunden mit einem Antrag auf „Restschuldbefreiung“. Allerdings müssen sie zunächst versuchen, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um die Schulden zurückzuzahlen. Bei diesem Einigungsversuch sollte eine geeignete Insolvenzberatungsstelle oder ein in diesem Bereich tätiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Scheitert eine solche Einigung, werden die Schulden im Rahmen des Insolvenzverfahrens förmlich festgestellt. Noch pfändbare Vermögenswerte werden verkauft und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Daran schließt sich die sogenannte „Wohlverhaltensphase“ an, die zusammen mit dem Insolvenzverfahren in der Regel 3 Jahre dauert.

Während dieser Zeit muss der Schuldner die gepfändeten Einkünfte an einen Treuhänder überweisen. Dieser verteilt die eingezogenen Geldbeträge unter den Gläubigern. Reichen diese Beträge nicht aus, um die gesamte Verschuldung zu tilgen, wird der Schuldner nach Abschluss des Gerichtsverfahrens von dem verbleibenden Teil der Schuld befreit. Ist der Schuldner so arm, dass trotz aller Bemühungen im Laufe des Verfahrens kein Vermögen oder Zugewinn verteilt wird, wird er von der Zahlungspflicht befreit.

Viele unserer Mandanten aus Wiesbaden berichten, dass sie den Schritt in die Privatinsolvenz nur sehr ungern wagen. Das Thema bleibt im Verborgenen, auch weil es komplex ist. Aus diesem Grund bietet Ihnen unsere Kanzlei eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Dies dient der Einschätzung Ihrer individuellen Schuldensituation.

Sichere Entschuldung

Im Insolvenzverfahren kommt es nicht darauf an, wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger der Schuldner hat. Die Verbraucherinsolvenz ist die Basis für einen Neuanfang ohne Schulden. Für alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2020 werden Schulden durch die Insolvenz natürlicher Personen in drei Jahren abgeschrieben.

Wird ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, kann vom sogenannten „Pfändungs- und Vollstreckungsschutz“ Gebrauch gemacht werden. Der erste Schritt zur Restschuldbegleichung ist die Schuldnerberatung. Unsere spezialisierte Insolvenzrechtskanzlei wickelt für Sie die Entschuldung ab und bereitet ein Privatinsolvenzverfahren vor.

Bevor Schuldner eine Privatinsolvenz anmelden können, muss ein außergerichtlicher Vergleichsversuch mit Gläubigern scheitern. Sie benötigen eine Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.

Die Verbraucherinsolvenz ist auch ohne Einkommen möglich. Wenn Sie Ihre Anwaltskosten nicht sofort bezahlen können, beantragen Sie eine Aufschiebung der Anwaltskosten oder deren Übernahme durch die Staatskasse. Aufgrund des reformierten Insolvenzrechts dauert die Privatinsolvenz nicht mehr sechs Jahre, sondern nur noch drei Jahre.

Zweck des Verfahrens ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und dem Schuldner einen schuldenfreien Neuanfang zu ermöglichen. Am Ende des Verfahrens ist eine Befreiung von den Restschulden möglich.

Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Bas Verkehrsrecht ist ein weites Feld, das sich über mehrere Rechtsgebiete erstreckt. Um Sie optimal beraten und vertreten zu können, haben wir uns auf die Teilbereiche Verkehrsunfallabwicklung und Mängel nach einem Fahrzeugkauf spezialisiert. Nach einem Verkehrsunfall werden für Sie Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld durchgesetzt. Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Kauf Mängel aufweisen, beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten in einem solchen Fall zu Ihrem Recht zu kommen.

Die Folgen eines Verkehrsunfalls sind oft schwerwiegend, weil schnell höhere Schadenssummen im Raum stehen. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, durch den Beistand einer guten, auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei nach einem Verkehrsunfall zu seinem Recht zu kommen. Dieses Recht kann in zum Beispiel in der Geltendmachung von Schadensersatz oder in der Abwehr eines solchen bestehen, wenn der Unfallgegner zu Unrecht einen Schaden gegen Sie geltend machen möchte.

Nach einem Fahrzeugkauf können, gleich ob von einem Privatverkäufer/-in oder von einem Händler gekauft, Mängel am Fahrzeug auftreten, die den Wert des Fahrzeugs mindern. Hier stehen den Käuferinnen und Käufern solcher Fahrzeuge verschiedene Möglichkeiten offen, den dadurch eingetretenen Schaden ersetzt zu bekommen oder eine Behebung der Mängel zu erreichen.

Oftmals kann ein drohendes Fahrverbot abgewendet oder Punkte verhindert werden. Hierfür benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie optimal verteidigt.

Häufig geschieht es, dass Gegner versuchen, Ihnen eine Mitschuld zu geben. Ebenso werden häufig berechtigte Ansprüche gekürzt. Kommen Sie daher sofort nach einem Verkehrsunfall zu uns und nicht wenn es bereits zu spät ist.

Im Verkehrsrecht ergeben sich schnell Streitigkeiten, bei denen einen Rechtsanwalt benötigt wird. Sei es, weil Sie einen Unfall hatten und die Versicherung des Unfallgegnern nicht oder nicht vollständig bezahlt. Sei es, weil Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Zudem gibt es gerade im Bereich Straßenverkehr immer wieder Streitigkeiten, bei denen ein Anwalt hinzugezogen werden sollte.

 
Das rechtzeitige Zurate ziehen eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht ist in solchen oder ähnlichen Fällen sehr zu empfehlen und kann Ihnen Zeit und Geld sparen.

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein Überbegriff für verschiedene Rechtsbereiche, in denen sich Bürgerinnen und Bürger in Rechtsbeziehungen untereinander begegnen. Hierzu zählen zum Beispiel das Kaufrecht, das Mietrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, Schadensersatzrecht und viele mehr. Gerne beraten wir Sie in diesen und anderen Bereichen und verweisen Sie im Bedarfsfall an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen weiter.

Wir beraten Sie umfassend und sachkundig zu Ihrer Angelegenheit, sei es die Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen, einem Nachbarschaftsstreit, der Geltendmachung einer Schadensersatzforderung, dem Streit mit einem ehemaligen Arbeitgeber. Auch bei Schäden durch einen Verkehrsunfall sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir sind Ihr Ansprechpartner für diese Rechtsbereiche in Wiesbaden und Umgebung. Wir beraten Sie in der Frage, ob und welche juristischen Schritte sich in Ihrem konkreten Fall lohnen. Oft sind rechtliche Schritte mit erheblichen Kosten verbunden, was eine sachkundige Beratung umso wertvoller macht. Wenn Sie sich mit Ihrer Angelegenheit nicht sicher sind, nehmen Sie erst einmal unsere Erstberatung in Anspruch, um Ihre Optionen abzuwägen.

Nicht in jedem Falle sind juristische Schritte verhältnismäßig und zielführend. Ob dies in Ihrem Fall so darstellt, prüfen wir für Sie. Sich selbst um seine juristischen Angelegenheiten zu kümmern überfordert viele Menschen, kostet Zeit und Kraft und kann sehr nervenaufreibend sein. In vielen Fällen fährt man mit professioneller, anwaltlicher Beratung besser. Besonders gilt dies in Fällen mit einer besonders sturen Gegenseite, in der viel Schriftverkehr anfallen kann. Des Weiteren kommt hinzu, dass Laien viele juristische Fachbegriffe nicht verstehen und deswegen Unmengen an Zeit in eine tiefergehende Recherche investieren müssen. Dafür muss man erst einmal die Zeit finden.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden hält Ihnen in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts den Rücken frei und vertritt Sie bestmöglich. Machen Sie in dringlichen Fällen am besten noch heute einen Termin zu einer Erstberatung aus.

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