Sichere Entschuldung durch professionelle Schuldnerberatung in Wiesbaden

Verbraucherinsolvenz

Je länger Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten, desto schlechter wird sich Ihre finanzielle Situation entwickeln, da Mahngebühren und laufende Zinsen zu einem wachsenden Schuldenberg führen. Dadurch kann die Schuldenregulierung zunehmend schwieriger und langwieriger werden.

Können Sie sich mit Ihren Gläubigern nicht einigen oder ist eine Rückzahlung aufgrund Ihres zu geringen Einkommens nicht mehr möglich, sollte eine Entschuldung in Betracht gezogen werden.

Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Schulden innerhalb von 3 Jahren (zuzüglich außergerichtlicher Vorbereitungszeit) zu abzubauen, auch wenn während der gesamten Zeit keine Einnahmen oder Vermögen erwirtschaftet werden können. Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz für Sie zusammengestellt.

Wie läuft die Verbraucherinsolvenz ab?


Von Überschuldung betroffene Personen können beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen, verbunden mit einem Antrag auf „Restschuldbefreiung“. Allerdings müssen sie zunächst versuchen, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um die Schulden zurückzuzahlen. Bei diesem Einigungsversuch sollte eine geeignete Insolvenzberatungsstelle oder ein in diesem Bereich tätiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Scheitert eine solche Einigung, werden die Schulden im Rahmen des Insolvenzverfahrens förmlich festgestellt. Noch pfändbare Vermögenswerte werden verkauft und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Daran schließt sich die sogenannte „Wohlverhaltensphase“ an, die zusammen mit dem Insolvenzverfahren in der Regel 3 Jahre dauert.

Während dieser Zeit muss der Schuldner die gepfändeten Einkünfte an einen Treuhänder überweisen. Dieser verteilt die eingezogenen Geldbeträge unter den Gläubigern. Reichen diese Beträge nicht aus, um die gesamte Verschuldung zu tilgen, wird der Schuldner nach Abschluss des Gerichtsverfahrens von dem verbleibenden Teil der Schuld befreit. Ist der Schuldner so arm, dass trotz aller Bemühungen im Laufe des Verfahrens kein Vermögen oder Zugewinn verteilt wird, wird er von der Zahlungspflicht befreit.

Viele unserer Mandanten aus Wiesbaden berichten, dass sie den Schritt in die Privatinsolvenz nur sehr ungern wagen. Das Thema bleibt im Verborgenen, auch weil es komplex ist. Aus diesem Grund bietet Ihnen unsere Kanzlei eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Dies dient der Einschätzung Ihrer individuellen Schuldensituation.

Sichere Entschuldung


Im Insolvenzverfahren kommt es nicht darauf an, wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger der Schuldner hat. Die Verbraucherinsolvenz ist die Basis für einen Neuanfang ohne Schulden. Für alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2020 werden Schulden durch die Insolvenz natürlicher Personen in drei Jahren abgeschrieben.

Wird ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, kann vom sogenannten „Pfändungs- und Vollstreckungsschutz“ Gebrauch gemacht werden. Der erste Schritt zur Restschuldbegleichung ist die Schuldnerberatung. Unsere spezialisierte Insolvenzrechtskanzlei wickelt für Sie die Entschuldung ab und bereitet ein Privatinsolvenzverfahren vor.

Bevor Schuldner eine Privatinsolvenz anmelden können, muss ein außergerichtlicher Vergleichsversuch mit Gläubigern scheitern. Sie benötigen eine Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.

Die Verbraucherinsolvenz ist auch ohne Einkommen möglich. Wenn Sie Ihre Anwaltskosten nicht sofort bezahlen können, beantragen Sie eine Aufschiebung der Anwaltskosten oder deren Übernahme durch die Staatskasse. Aufgrund des reformierten Insolvenzrechts dauert die Privatinsolvenz nicht mehr sechs Jahre, sondern nur noch drei Jahre.

Zweck des Verfahrens ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und dem Schuldner einen schuldenfreien Neuanfang zu ermöglichen. Am Ende des Verfahrens ist eine Befreiung von den Restschulden möglich.

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